GWP Entscheidungsregel
Entscheidungsregel der GWP für die Bewertung der Konformität von Prüfergebnissen
Sollten keine Normvorgaben oder kundenspezifische Vorgaben vorliegen, wird folgende Entscheidungsregel bei der Bewertung der Konformität angewendet:
Fall A) Messwert liegt außerhalb Grenze, Messunsicherheit liegt außerhalb Grenze.
Konformitätsaussage: Grenzwert/Spezifikation ist überschritten, Probe ist nicht konform. Das Risiko einer falschen Bewertung ist sehr gering, da in der Regel die erweiterte Messunsicherheit (k=2) in die Entscheidung mit einbezogen wird.
Fall B) Messwert liegt außerhalb Grenze, Messunsicherheit liegt innerhalb Grenze.
Konformitätsaussage: Der Messwert liegt über dem Grenzwert und die Probe wird als nicht konform bewertet.
Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit (k=2) könnte der „Messwert“ noch die Anforderungen erfüllen, das Risiko einer Überschreitung und somit einer Beanstandung ist aber hoch.
Fall C) Messwert liegt innerhalb Grenze, Messunsicherheit liegt außerhalb Grenze.
Konformitätsaussage: Der Messwert liegt unter dem Grenzwert. Unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit (k=2) könnte der „Messwert“ die Anforderungen allerdings nicht erfüllen. Die Probe wird daher als bedingt konform bewertet.
Fall D) Messwert liegt innerhalb Grenze, Messunsicherheit liegt innerhalb Grenze.
Konformitätsaussage Grenzwert/Spezifikation ist unterschritten, Probe ist konform. Das Risiko einer falschen Bewertung ist sehr gering, da in der Regel die erweiterte Messunsicherheit (k=2) in die Entscheidung mit einbezogen wird.
Auf Kundenwunsch Können auch anderer Entscheidungsregeln angewendet werden. Dies ist der GWP im Vorfeld mitzuteilen. Kundenspezifische Abweichungen von der GWP Entscheidungsregel können gegebenenfalls zu zusätzlichen Kosten führen.
Revision 2, Stand 04/2020