Zusätzlich zu unserer Fibel und der Laborordnung garantiert diese Richtlinie nachhaltig unser
ethisches Verhalten. Sie orientiert sich an internationalen Gepflogenheiten.
Lebendige Unternehmenskultur und aktive Identifikation mit der GWP zeichnen unsere
Mitarbeitenden aus. Unsere Richtlinien prägen unsere Unternehmenskultur und fördern das
selbstverantwortliche, loyale Denken und Handeln miteinander und gegenüber Kunden und
Partnern. Sie halten sich unter anderem an international anerkannten Prinzipien, z. B.:
des UN Global Compact
an den UN Global Goals (Sustainable Development Goals) und den
Standards der Global Responsibility Reporting Initiative.
In der GWP respektieren und unterstützen wir die internationalen Menschenrechte, speziell die
OECD-Leitsätze sowie die Arbeits- und Sozialstandards der ILO.
Wir behandeln Mitarbeitende frei von Diskriminierung und Rassismus. Jegliche Belästigung
und/oder Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter,
Staatsbürgerschaft, Behinderung, Religion oder sexueller Orientierung wird nicht geduldet.
Unser Auftreten orientiert sich an unseren Unternehmenswerten, vergleiche Fibel.
Wir erkennen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf politische und
gewerkschaftliche Betätigung an und akzeptieren das Recht auf das gemeinnützige
Engagement unserer Beschäftigten als Privatpersonen. Gleichwohl achten wir bei Aktivitäten
außerhalb des Arbeitsplatzes darauf, dass die Unternehmensinteressen gewahrt bleiben.
Eine Beteiligung der GWP an politischen Aktivitäten erfolgt nach unserem Kodex. Die GWP und
Ihre Mitarbeiter verpflichten sich zu einem nachhaltigen, effizienten Umgang mit Ressourcen.
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, jederzeit verantwortlich zu agieren und dabei die
ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des eigenen Handelns zu
beachten.
Spenden an politische Organisationen oder Kandidierende in jeglicher Form aus Mitteln des
Unternehmens sind nicht zulässig.
TRANSPARENZ BEI INTERESSEN-KONFLIKTEN
Jegliche Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für die GWP
entstehen, sind transparent zu machen. In erster Linie erfolgt dies durch Mitteilung an die
direkte Führungskraft. Diese entscheidet über die weiteren Maßnahmen. Darüber hinaus gibt es
in Zweifelsfällen weitere Wege der Klärung.
EINLADUNGEN UND GESCHENKE, KORRUPTION UND GELDWÄSCHE
Die GWP geht davon aus, dass es zur Verbesserung von Geschäftsbeziehungen grundsätzlich
zulässig ist, Aufmerksamkeiten auszutauschen. Dies umfasst Bewirtungen und Geschenke, die
angemessen sind und mit unseren Geschäftsaktivitäten zusammenhängen.
Dabei sind die geltenden Gesetze sowie die einschlägigen internen Regelungen einzuhalten.
Die GWP erlaubt, unterstützt oder duldet in keinem Fall Korruption und Geldwäsche.
ENTGEGENNAHME VON ZAHLUNGEN
Jedem und jeder in der GWP ist es untersagt, direkt oder indirekt Zahlungen oder andere
geldwerte Vorteile entgegenzunehmen, zu leisten, zu versprechen, anzubieten oder zu
genehmigen, die dem Abschluss oder der Beibehaltung von Geschäften dienen.
Verstöße hiergegen haben unmittelbare arbeitsrechtliche Konsequenzen.
UMGANG MIT AMTSTRÄGERN UND AMTSTRÄGERINNEN SOWIE REGIERUNGSSTELLEN
Der Umgang mit Amtsträgern und Amtsträgerinnen sowie Regierungsstellen ist in nahezu jedem
Land Gegenstand spezifischer Gesetze und Vorschriften. In der Regel sind die rechtlichen
Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Regelungen härter als im Umgang mit sonstigen Kundinnen und Kunden. Deshalb haben in diesen Fällen die Herstellung von Transparenz und die
Beachtung etwaiger Zustimmungserfordernisse im Rahmen der Geschäftsbeziehung größte
Bedeutung.
MARKETING
Wir in der GWP werben verantwortungsvoll für unsere Dienstleistungen und Produkte. Wir
berücksichtigen die weltweit bestehenden kulturellen Unterschiede unserer Kundinnen und
Kunden sowie der Märkte. Unsere Marketingmaßnahmen vermeiden die Verletzung oder
Herabwürdigung eines Geschlechts, einer Ethnie, von Religion, Kultur oder Minderheit.
UMGANG IM WETTBEWERB, FAIRER WETTBEWERB UND KATELLRECHT
Die GWP nimmt aktiv am Wettbewerb teil. Weitere Marktteilnehmende werden fair behandelt.
Insbesondere ist jederzeit sicherzustellen, dass unser persönliches Handeln Verstöße gegen
kartellrechtliche Vorschriften ausschließt.
EXPORTKONTROLLGESETZE UND EMBARGOS, AUSFÜHRKONTROLLEN UND
WIRTSCHAFTSSANKTIONEN
In der GWP halten wir die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, für den Export von
Dienstleistungen und Produkten ein. Jeder und jede ist im Rahmen seiner oder ihrer Tätigkeit
verantwortlich, relevante Sachverhalte transparent zu machen. In erster Linie erfolgt dies durch
Mitteilung an die direkte Führungskraft.
FINANZIELLE INTEGRITÄT
Die GWP verpflichtet sich, die nationalen bzw. internationalen gesetzlichen Vorschriften und
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die einschlägigen Firmenrichtlinien
einzuhalten. Die GWP hat ein internes Kontrollsystem im Rahmen der Akkreditierung
einschließlich eines Risiko-Managementsystems gemäß DIN EN ISO 17025:2019 eingerichtet.
Wir dokumentieren alle wesentlichen Geschäftsvorgänge nachvollziehbar und zeitnah.
Interne wie externe Berichte (beispielsweise Finanzkonten, Qualitätsberichte,
Zeitaufzeichnungen, Spesenabrechnungen oder andere Einreichungen) müssen korrekt und
vollständig sein, sodass sich der Empfänger ein zutreffendes Bild machen kann. Dabei halten
wir uns an die Darstellung der Fakten und eine sachliche Ausdrucksweise.
Dokumente, die für laufende oder zu erwartende interne Nachforschungen oder behördliche
Untersuchungen benötigt werden, dürfen nicht
zerstört, entfernt oder verändert werden.
Finanzielle Aufzeichnungen sind nach geltendem Recht und nach den allgemein anerkannten
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen (finanzielle Verantwortung).
Wir halten außerdem die handels-, steuer- und spezialrechtlichen Aufbewahrungsfristen für
Dokumente (im Original oder elektronisch) wo notwendig ein und strukturieren die
entsprechenden Unterlagen in nachvollziehbarer Weise.
OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN
Wir legen Informationen nach den geltenden Vorschriften und den üblichen
Gepflogenheiten der Branche offen. Dazu gehören unter anderem finanzielle und nicht
finanzielle Informationen sowie Informationen über unsere Mitarbeiter sowie
Arbeitsschutzmaßnahmen, Umweltpraktiken, Geschäftsaktivitäten und Angaben zur Finanzlage
von der GWP GmbH.
GEISTIGES EIGENTUM
„Wissen schafft Fortschritt“ ist unser claim. Deshalb teilen wir unser internes Wissen
untereinander.
Wir treffen in der GWP angemessene Maßnahmen, um geschützte und/oder vertrauliche
Informationen unserer Kundinnen und Kunden, unserer Unternehmen oder Dritter zu schützen.
Wir nutzen ohne Zustimmung der Berechtigten keine urheberrechtlich geschützten, lizenzierten
oder vertraulichen Informationen unserer Kundinnen und Kunden, unserer Unternehmen oder
Dritter für persönliche oder sonstige Vorteile.
DATENSCHUTZ
Die GWP geht mit persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden, ihrer Kundinnen und Kunden sowie
ihrer Geschäftspartnerinnen und -partner vertrauensvoll um. Um die Sicherheit der
personenbezogenen Daten aufrechtzuerhalten, deren Rechtmäßigkeit zu gewährleisten und die
Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen, halten wir die Anforderungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie einschlägiger Gesetze und Verordnungen ein.
Die GWP führt TISAX Anfang 2023 ein.
INSIDERWISSEN, WITHELBLOWING UND SCHUTZ VOR VERGELTUNG
Die Nutzung von Informationen sogenannter Insider ist untersagt.
Beschäftigte der GWP, die im Rahmen ihrer Beschäftigung solche Informationen erlangt haben,
dürfen diese nicht verwenden, um Wertpapiere von Kundinnen und Kunden oder Dritten zu
kaufen oder zu verkaufen. Genauso unzulässig ist die Weitergabe solcher Informationen.
Wir verpflichten uns, die materiellen und immateriellen Vermögenswerte der GWP mit
höchstmöglicher Sorgfalt zu schützen und sie nur für rechtmäßige Geschäftszwecke zu
verwenden.
Besonders wichtig ist uns außerdem der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die Wahrung
der Identität von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder anderen Dritten, die bekannte oder
mutmaßliche Fehlverhalten oder Verstöße melden.
Die Meldung von Verstoß- oder Verdachtsfällen darf in keinem Fall negative oder repressive
Maßnahmen für den Meldenden zur Folge haben. Wir untersagen deshalb jegliche direkte oder
indirekte Maßnahme oder Vergeltung gegen eine Person, die in gutem Glauben einen
tatsächlichen oder vermuteten Verstoß meldet und/oder an einer Untersuchung teilnimmt. Die
Abgabe von Meldungen muss jedoch stets wahrheitsgemäß erfolgen. Verstößen gegen unsere
eigenen Richtlinien, ob berechtigt oder unberechtigt, können uns über mehrere Wege gemeldet
werden. Meldungen können beispielsweise bei der Geschäftsführung, beim
Datenschutzbeauftragen (bei Datenschutzverstoßen), bei der Personalabteilung (bei
lnteressenkonflikten oder anderen Ethikstandards) oder bei externen Stellen über verschiedene Hinweisgebersysteme erfolgen. Beschwerden können auch anonym gemeldet werden.
Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH hat einen geregelten Prozess zum Umgang. Alle
Beschwerden werden ausgewertet und aufbereitet. Die Erkenntnisse daraus fließen in unser
Qualitätsmanagement zurück und helfen bei der kontinuierlichen Verbesserung.
Unsere persönliche Verantwortung äußert sich unter anderem darin, dass Zweifelsfälle und
Fragen möglichst im Vorhinein, in jedem Fall jedoch so frühzeitig wie möglich, angesprochen
werden. Ein Handeln im vermeintlichen Interesse der GWP kann gleichwohl einen Verstoß gegen
den Kodex darstellen und ist dann nicht akzeptabel. Die Nichtbeachtung oder ein Verstoß gegen
unseren Verhaltenskodex führt zu Konsequenzen und/oder Sanktionen.
Die Beachtung des Verhaltenskodex ist Teil unseres persönlich verantworteten Handelns.
Bei Fragen oder Zweifeln zur Ausrichtung oder Bewertung des persönlichen Handelns stehen
unterschiedliche Wege der Klärung zur Verfügung. Ethische oder rechtliche Zweifel oder Fragen
können hier adressiert und Hilfe oder Unterstützung eingeholt werden:
Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH
Qualität sichern | Entwicklung begleiten | Schäden analysieren | Wissen weitergeben