Wir halten die unverhandelbaren Menschrechte ein. Wir übernehmen Verantwortung gegenüber
unseren Mitarbeitenden und der Gesellschaft.
Unsere Verantwortung umfasst sowohl unsere eigene Geschäftstätigkeit, als auch die unserer
Partner. Dabei berücksichtigen wir u. a.:
Unser Kodex ist dabei die verpflichtende Richtlinie unseres Handelns. Wir unterstützen unsere
Mitarbeitenden dabei, verantwortlich und integer zu handeln
Wir gehen davon aus, dass unsere Geschäftspartner in der EU genauso agieren und wir hier
deshalb keine aktive Nachforschung betreiben.
Für nicht-EU-Partner verpflichten wir unsere Geschäftspartner zur Einhaltung der
Menschenrechtsstandards mithilfe unserer Partnerrichtline; Sie definiert
Mindestanforderungen an Sozial- und Umweltstandards.
Diese betreffen vor allem:
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist weiterhin Teil des Compliance- und
Risikomanagementsystems. Interne Richtlinien und SOPs ergänzen und vervollständigen die
ganzheitliche Herangehensweise und die Verantwortlichkeiten. Mithilfe von internen
Schulungen sowie internen Audits wird die Wirksamkeit unserer Richtlinien und Prozesse
kontrolliert.
Auf Verdachtsfälle oder Beschwerden können Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte auf
unterschiedliche Kanälen hinweisen, z. B. unserem Ombudsmann. Alle Hinweise werden
vertraulich behandelt und nachverfolgt. Dabei kann der Hinweisgeber anonym bleiben.
Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH
Qualität sichern | Entwicklung begleiten | Schäden analysieren | Wissen weitergeben